Geschrieben von Jennifer Bullert
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Obwohl die EBR Projektentwicklung GmbH einen Teil des Grundstücks auf dem ehemaligen IWF-Gelände verkauft hat, behält der städtebauliche Vertrag mit der Stadt Göttingen weiterhin seine Gültigkeit. Durch den notariellen Kaufvertrag seien alle Pflichten auf den Käufer übertragen worden, erklärte der Pressesprecher der Stadt, Dominik Kimyon. Eine Zustimmungsverweigerung seitens der Stadt sei nur aus wichtigem Grund möglich gewesen. Diesen habe es jedoch nicht gegeben, so Kimyon. Die EBR hafte jedoch für eventuelle Vertragsverschulden der Wertgrund AG mit, an die die Teilgrundstücke verkauft wurden. Die CDU-Ratsfraktion hatte im Zuge des Verkaufs die Gültigkeit des städtebaulichen Vertrags hinterfragt. Sie äußerte zudem ihr Bedauern, da die Veräußerung an einen anderen Investor eine Verzögerung der Wohnbebauung nach sich ziehen könnte. Daher hätte sie sich ein längeres Durchhaltevermögen seitens der EBR gewünscht.