Geschrieben von Jonas Rietschel
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Der Kreisverband der Piratenpartei Göttingen hat eine Klage gegen die Stadt Hann. Münden eingereicht. Grund dafür ist eine kostenpflichtige Ersatzvornahme von 317 Euro, die die Stadt nach der Kommunalwahl 2016 von der Partei gefordert hatte. Nach dem ersten Wahlgang hatten die Piraten der CDU ihre Plakate zur Verfügung gestellt, sodass die Christdemokraten dort eine Wahlempfehlung für ihren Kandidaten anbringen konnten. Im Gegenzug hatte sich die CDU dazu bereiterklärt, die Plakate nach der Stichwahl zu entfernen. Nachdem dabei einige Plakate im Gebiet Hann. Münden übersehen worden waren, ließ die Stadt diese entfernen und stellte die Kosten der Piratenpartei in Rechnung. Zudem argumentierte die Stadt, die Partei habe kein Recht dazu gehabt, ihre Plakate der CDU zu überlassen. Piratenpartei und CDU sind sich einig, dass die Stadt in ihrer Auslegung der Rechtslage ihre Kompetenzen überschritten hat.