Geschrieben von Christiane Lampe
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Die Grüne Jugend Göttingen hat am vergangenen Freitag Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht. Hintergrund dafür ist die Verbotsauflage des Ordnungsamtes vom 23. Juli gegen das von der Jugend für den 24. Juli geplante öffentliche Blockadetraining. Die Auflage bestand, so die Grüne Jugend darin, dass keine Probeblockaden oder Rollenspiele, die Blockadesituationen simulieren, durchgeführt werden durften. Diese Auflage habe die Stadt Göttingen erst einen Tag vor der geplanten Veranstaltung erteilt, wodurch ein Eilrechtsschutz gegen diese nicht mehr möglich gewesen sei, heißt es von Seiten der GJ. Diese sieht keinen Anlass für die Untersagung von Probeblockaden. Es liege in der Gestaltungsfreiheit der Grünen Jugend, wie sie ihre Veranstaltungen durchführt, solange sie nicht die öffentliche Sicherheit gefährde, so eine Sprecherin der Organisation. Der Anwalt der GJ räumt der Klage „gute Chancen“ ein.