Geschrieben von Kai Budler
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Die Hausdurchsuchung bei dem Göttinger Visagisten Sascha Arnold beschäftigt jetzt auch den deutschen Bundestag. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hervor. Das Amtsgericht Göttingen hatte den Visagisten im Mai dieses Jahres zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er zahlreichen Kunden illegal die Haare geschnitten hatte. Für diese Tätigkeit fehlten dem Stylisten ein Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle. Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis ihn der Schwarzarbeit beschuldigt und seine Wohnung und Geschäftsräume durchsuchen lassen. In der Anfrage heißt es, derartige Hausdurchsuchungen stellten einen schweren Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Innnerhalb von 14 Monaten habe das Bundesverfassungsgericht in über 20 Fällen entschieden, dass Durchsuchungen wegen der Vermutung einer „unerlaubten handwerklichen Tätigkeit“ verfassungswidrig sind. Mit ihrer elf Punkte umfassenden Anfrage will die Fraktion nun eine Stellungnahme der Bundesregierung erwirken.