Geschrieben von Annika Quentin
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Auch in diesem Jahr gilt in der Silvesternacht ein Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt. Das teilte die Stadt jetzt mit. Innerhalb des Walls, auf dem Wall und auf dem Albaniplatz dürfen zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden. Dazu gehören etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen und Feuertöpfe, die auf der Verpackung mit „Kat. F2“ gekennzeichnet sind. Außerhalb der Innenstadt ist Feuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Häusern und bestimmten Bauten wie Kirchen und Krankenhäusern ebenfalls verboten, sonst aber grundsätzlich gestattet. Das Verbot dient laut Mitteilung dem Schutz von Menschen und Gebäuden. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld verhängt werden.