Geschrieben von Jakob Epler
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Zur Durchsetzung seines Landesparteitages in Northeim hat der niedersächsische Landesverband der NPD jetzt zu weiteren Rechtsmitteln gegriffen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die rechtsextreme Partei Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen eingelegt. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche über einen Eilantrag der NPD entscheiden, mit dem die Partei gegen die jüngst vom Rat der Stadt Northeim geänderte Nutzungssatzung für die Stadthalle vorgehen wollte. Demnach war die Stadt im Recht, als sie der NPD die Nutzung der Halle für einen Landesparteitag verweigert hatte. Nach der geänderten Satzung steht die Stadthalle nicht mehr für überörtliche Parteiveranstaltungen zur Verfügung. Bereits vor der Entscheidung der Göttinger Richter hatte der Landesvorsitzende der NPD, Adolf Dammann, dem StadtRadio erklärt, die NPD werde auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten und alle juristischen Mittel ausschöpfen.