Geschrieben von Roman Kupisch
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Seit Sonntag, dem 03. April, sind in Niedersachsen die meisten Corona-Schutz-Maßnahmen der Landesregierung aufgehoben. Das gab die Niedersächsische Staatskanzlei bekannt. Demnach unterliegen private Zusammenkünfte keinen Beschränkungen mehr, werden die Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Raum weitestgehend zurückgenommen und besteht eine Maskenpflicht nur noch in einigen sensible Bereichen. Im Einzelnen bedeutet das: Einen Testnachweis können nur noch Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heime sowie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten verlangen. Ein Impf- oder Genesenennachweis muss hier künftig nicht mehr vorgezeigt werden. Für den Besuch von Veranstaltungen, Gaststätten und Geschäften gelten keinerlei Beschränkungen mehr. Das betrifft sowohl die sogenannten G-Nachweise, als auch die Maskenpflicht. Allerdings bleibt es diesen Einrichtungen freigestellt im Rahmen ihres Hausrechts 3G, 2G, oder 2Gplus Nachweise von ihren Gästen zu verlangen. Auch eine Maskenpflicht kann im Rahmen des Hausrechts verhängt werden – die Betreiber sind aber nicht mehr gesetzlich verpflichtet dies zu tun. Somit gilt eine offizielle Maskenpflicht lediglich für den Besuch von Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Landesregierung rät dazu, weiterhin vorsichtig zu bleiben. Gerade bei privaten Feiern sollte darauf geachtet werden, alte und vorerkrankte Personen nicht zu gefährden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die anstehenden Osterfeiertage.