Geschrieben von Benita Heukamp
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Die Stadt Göttingen wird von 223 Personen aus der Groner Landstraße 9-9b auf die Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Gefordert werden insgesamt 880.850 Euro. Das teilte der Rechtsanwalt Sven Adam mit. Im Juni 2020 wurde der Wohnkomplex während der Corona-Pandemie abgeriegelt und polizeilich bewacht. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte dies am 30. November als rechtswidrig eingestuft. Nun klagen 223 Personen aus 78 Familien auf das Schmerzensgeld. Die Gesamthöhe bemisst sich dabei nach einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtswidrigen Freiheitsentziehung, derzufolge für jede Einzelperson mindestens 50 Euro je Stunde der Freiheitsentziehung gefordert werden. Die Stadt Göttingen sei, so Adam, im Dezember außergerichtlich dazu aufgefordert worden, die Zahlung zu tätigen oder auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Stadt habe darauf nicht reagiert, sodass die Klage aufgrund drohender Verjährung bis zum 31. Dezember erhoben werden musste. Adam begründet den Anspruch der Familien auf Schmerzensgeld mit der rechtswidrigen Freiheitsentziehung und der zeitgleichen tiefgreifenden Persönlichkeitsverletzung auf Grundlage des Amtshaftungsanspruchs (§839 BGB).