Geschrieben von Anja Würfel
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Bei dem Streit um den Erlebnismarkt in Bad Sachsa ist es vor dem Verwaltungsgericht zu einer Einigung zwischen den Beteiligt gekommen, wodurch der Rechtsstreit gütlich beigelegt worden ist. Zum Verfahren kam es, als die Stadt Bad Sachsa der städtischen Holding eine straßenrechtliche Genehmigung zur Durchführung eines wöchentlichen Sommermarktes mit Speise- und Getränkeausschank sowie Live-Musik bis in die späten Abendstunden erteilte. Gegen diese Genehmigung wandte sich im Juli des vergangen Jahres ein Anwohner an das Verwaltungsgericht und machte geltend, dass von dem Markt bis in die späten Abendstunden eine Lärmbelästigung ausgehe. Wenige Tage nach Eingang des Verfahrens erörterte das Verwaltungsgericht vor Ort Möglichkeiten der Wahrung der wechselseitigen Interessen. Dabei beschränkte die Stadt Bad Sachsa den Ausschank von Speisen und Getränken zeitlich bis maximal 21 Uhr und die städtische Holding stattete die Bühne am Rand mit Vorhängen aus, um die vom Verwaltungsgericht gesetzten und einzuhaltenden Lärmrichtwerte nicht zu überschreiten.