Geschrieben von Silke Frischmuth
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Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in einem Göttinger Appartementhaus hat die Staatsanwaltschaft gestern beantragt, dass der Angeklagte weiter in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der 25-jährige Mann soll im Juni 2018 einen Mitbewohner erstochen haben. Der mutmaßliche Täter soll psychisch schwer erkrankt und nicht schuldfähig sein. Die Verteidigung hat die Aufhebung der Zwangseinweisung in die Psychiatrie beantragt. Der junge Mann solle sich freiwillig behandeln lassen. Die Verteidigung hält den Vorwurf des Totschlags für nicht bewiesen. Es bestehe keine Gefahr, dass der Angeklagte in Zukunft schwere Straftaten begehe. Der Angeklagte räumte zwar Fehler ein, jedoch nicht die ihm vorgeworfene Tat. Das Urteil in dem Prozess soll am kommenden Montag gesprochen werden.