Der Göttinger Beirat für Menschen mit Behinderung hat neue Rechte für seine
Arbeit im Stadtrat zugesprochen bekommen. Laut des Ausschussvorsitzenden Jonas Morgenroth sei das Recht Anfragen zu stellen bisher umstritten gewesen. Anträge hätten zwar in den Ausschüssen gestellt werden können, bei Anfragen sei der Beirat aber auf das Wohlwollen der
Ratsfraktionen angewiesen gewesen. Diese hätten Anfragen in den Ausschüssen als
die ihrigen übernehmen müssen. Die niedersächsische Kommunalaufsicht habe nun entsprechende Regelungen im Verwaltungsgesetz und der Kommunalverfassung als widersprüchlich erklärt. Damit dürfen die vom Beirat entsandten Mitglieder ab sofort eigene Anfragen in den Ausschüssen einbringen. Das Stimmrecht bleibt aber weiterhin den Fraktionsmitgliedern vorbehalten. Morgenroth begrüßte die Änderung als sehr großen Erfolg der Beiratsarbeit und kündigte an, diese Möglichkeit in Zukunft offensiv für die Rechte von Behinderten zu nutzen. Er erwarte außerdem, dass diese Änderung auch in allen anderen Kommunen Niedersachsens von Bedeutung sein könne.