Geschrieben von Anja Würfel
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Nach der Entscheidung des Göttinger Verwaltungsgerichts den Einsatz der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im Zusammenhang mit einer verhinderten Abschiebung am 10. April 2014 als rechtswidrig zu erklären, wird die Polizeidirektion Göttingen gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Wie das Stadtradio berichtete, wurden im Zuge der Abschiebung durch die Polizei gegen die Abschiebungsgegner Zwangsmaßnahmen in Form von Pfefferspray und Nervendrucktechnik angewandt. Ein Betroffener 22-Jähriger, der im Zuge der Maßnahmen ohnmächtig wurde, hatte gegen das Vorgehen beim Verwaltungsgericht geklagt. Laut des Präsidenten der Polizeidirektion Göttingen Uwe Lührig, sei der Urteilsspruch nicht nachvollziehbar. Ihm zufolge kam es am besagten Tag dazu, dass nachdem sich die Polizei Zutritt zum Gebäude verschaffte und die Abschiebungsgegner angesprochen hatte, diese die Blockade nicht auflösten. Lührig zufolge wurden die Maßnahmen erst nach vorheriger Ankündigung eingesetzt. Dem Gericht zufolge hätte eine detailliertere Ankündigung erfolgen müssen, es hätte also eine explizite Nennung der Nervendrucktechnik geben müssen. Laut Lührig befanden sich die Polizisten in einer Notwehr- und Nothilfesituation, in der Zwangsmaßnahmen nicht angedroht werden müssten. Lührig spricht von einer tumultartigen Situation mit körperlichen Angriffen auf Beamte, wodurch eine explizite erneute Androhung von Zwangsmaßnahmen mit Bezug auf die Nervendrucktechnik aus seiner Sicht unrealistisch sei. Wortwörtlich hielte er dies für lebensfremd. Das Urteil, welches bisher nur in mündlicher Form vorliege, überzeuge ihn nicht und die Direktion werde dagegen Rechtsmittel einlegen.