Landgericht Göttingen: 50-Jähriger wegen Betrugs zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Das Landgericht Göttingen hat einen 50-jährigen Mann wegen Betrugs in sechs Fällen und versuchten Betrugs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Mann soll im Jahr 2018 an acht Personen nicht existierende landwirtschaftliche Geräte oder Maschinen verkauft haben. Er forderte die Geschädigten auf, im Voraus einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, kam der vereinbarten Lieferung aber nicht nach. Insgesamt ist ein Schaden von etwa 20.000 Euro verursacht worden.