Geschrieben von Franziska Hubl
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Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten im sogenannten Karspülen-Mord gestern schuldig gesprochen. Er soll im vergangenen Jahr einen 28-Jährigen aus Göttingen in der Unteren Karspüle mit Messerstichen getötet haben. Der Verurteilte erhielt eine verminderte Jugendstrafe von sieben Jahren Vorwegvollzug mit zusätzlichem Maßregelvollzug in einer Erziehungsanstalt. Grund für die verminderte Jugendstrafe sei, dass es nicht um Sühne gehe, sondern verhindert werden soll, dass es zu einer weiteren Straftat komme, so der Richter. Außerdem wird dem Verurteilten eine verminderte Steuerungsfähigkeit während der Tat zugesprochen, denn er habe unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.