Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Stadt Göttingen setzt sich weiterhin für einen Anschluss- und Benutzungszwang an das Nahwärmenetz im Hetjershausener Neubaugebiet Südlich Deneweg ein. Zuletzt hatte das Göttinger Verwaltungsgericht Anträgen von Grundstückseigentümern stattgegeben, die sich gegen die Maßnahme ausgesprochen hatten. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass es sich bei der von den Stadtwerken betriebenen Heizungsanlage nicht um eine öffentliche Einrichtung handele. Außerdem sei nicht ersichtlich, ob und wie sie einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leiste. Die Stadt Göttingen will darum nun Beschwerde einlegen. Ulrike Franzke, der stellvertretenden Leiterin des Göttinger Rechtsreferats zufolge, seien die Bedenken seitens des Gerichts nur formale Probleme. Diese könnten rasch ausgeräumt werden. Der derzeitige Beschluss befreie die Grundstückseigentümer nun nicht sofort vom Anschlusszwang. In ihrer Bewertung sieht die Stadt für das Neubaugebiet nach wie vor die Holzheizanlage als effektivste Lösung, um Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen.