Geschrieben von Jennifer Bullert
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Der Göttinger appelliert hinsichtlich der neu eingeführten an die Finanzverwaltung. Diese solle eine Ausnahmeregelung ermöglichen, damit die Belegausgabepflicht einzelne Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark belaste. Güntzler verweist dabei darauf, dass diese Ausnahmeregelung seinerzeit im Gesetz verankert worden sei. Demnach könnten sich Unternehmen, die Waren für geringen Wert verkaufen, von der Bonpflicht auf Antrag befreien lassen. Allerdings würden die Finanzämter zurzeit diese Anträge ablehnen. Ende Dezember hatte bereits das Göttinger Studentenwerk einen Boykott gegen die Bonpflicht angekündigt. Diesen begründet es unter anderem mit dem Umweltschutz und mit einem zeitaufwendigeren Betriebsablauf.