Geschrieben von Johannes Meinecke
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Einen Tag nach dem Urteil über die Abschiebung eines 29-jährigen türkischen Staatsbürgers aus Göttingen, hat die Stadtverwaltung die Verhaftung des Mannes bekannt gegeben. Inzwischen ist der Mann wieder auf freiem Fuß. Die Göttinger Ausländerbehörde hatte wegen Fluchtgefahr die Sicherheitsverwahrung des 29-Jährigen beantragt. Das Ziel sei es, die Abschiebung des Mannes zu erreichen, der durch die Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor die erste Abschiebungsanordnung des Landes Niedersachsen wieder aufgehoben. Das Innenministerium hatte daraufhin angekündigt, die Ausreise des Mannes durch ausländerrechtliche Mittel erreichen zu wollen. Laut Innenministerium sei der Mann Anhänger des „Islamischen Staates“, militant und sehe Gewalt als gerechtfertigt an. Außerdem habe er sich in kürzester Zeit radikalisiert, sei waffenaffin und ständiger Drogenkomsument. Er wurde am Donnerstagvormittag im Amtsgericht Göttingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser sah jedoch keine unmittelbare Fluchtgefahr.