Schule im Landkreis Göttingen muss Schülerin mit Asperger Syndrom aufnehmen
Eine Schule im Landkreis Göttingen muss eine Schülerin mit Asperger Syndrom bei sich aufnehmen. Das hat die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen gestern entschieden. Die Schülerin wollte die Schule mit ihrer Integrationshelferin zusammen besuchen. Die Schule verweigerte ihr jedoch die Aufnahme mit der Begründung, dass die Helferin nicht beim Verein Jugendhilfe Südniedersachsen (JSN) angestellt sei, mit dem die Schule zusammen mit dem Jugendhilfeträger eine Vereinbarung getroffen habe. Dieser Vereinbarung hat das Verwaltungsgericht nun widersprochen. Die Schule hat nun zwei Wochen Zeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einzulegen.