Geschrieben von Julia Kleine
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Ein pensionierter Kriminaloberkommissar aus Hedemünden muss wegen einer zu Unrecht erfolgten Strafverfolgung vom Land Niedersachsen entschädigt werden. Das hat das Göttinger Amtsgericht entschieden. Dem Beamten war vorgeworfen worden, eine Datensammlung über die linke Szene in Göttingen erstellt zu haben und diese in seinen Privaträumen aufbewahrt zu haben. Mit den Informationen habe er eine Beförderung erpressen wollen, so der damalige Vorwurf. Später wurde er wegen Geheimnisverrats angeklagt. Das Amtsgericht Göttingen hatte bereits im vergangenen Oktober die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen hinsichtlich sämtlicher Vorwürfe aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen abgelehnt und den pensionierten Beamten dadurch entlastet. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts vom 15. Januar erhält der Ex-Polizist nun eine Entschädigung für die Folgen einer erlittenen Hausdurchsuchung im Jahr 2017 sowie der jahrelangen Beschlagnahme eines Laptops und weiterer technischer Geräte.