Revision abgewiesen: Herzberger muss wegen Totschlags 13 Jahre in Haft
Die Verurteilung des 48-jährigen Herzbergers, der seine Mutter mit einem Schürhaken erschlagen und anschließend einbetoniert hat, hat weiterhin Bestand. Wie die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidiger des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil der Schwurgerichtskammer ist damit rechtskräftig. Der Betroffene wurde am 28. Juni vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.