Landkreis Northeim fordert Veranstalter von Osterfeuern zur Einhaltung von Umweltschutzauflagen auf
Der Landkreis Northeim hat Veranstalter von Osterfeuern aufgefordert, sich an die geltenden Umweltschutzauflagen zu halten. Ein Osterfeuer zu entzünden, sei oft ein schmaler Grat zwischen gelebtem Brauchtum und Verstößen gegen Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht, so die Verwaltung. Ein Osterfeuer darf maximal fünf Meter hoch sein und acht Meter Durchmesser haben. Außerdem dürfen wildlebende Tiere nicht verletzt oder getötet werden. Auch ihre Lebensräume dürfen nicht zerstört werden. Zudem darf nur naturbelassenes trockenes Holz für ein Osterfeuer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen ist auch Baum- und Strauchschnitt zugelassen. Damit kein Abfall wie Baum- oder Strauchschnitt illegal an den Osterfeuerplätzen abgeladen wird, sollten Veranstalter eine Absperrung einrichten. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abfälle, die verbotswidrig abgeladen werden, im Zweifel vom Veranstalter entsorgt werden müssen.