Geschrieben von Jennifer Bullert
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Im Landkreis Göttingen ist heute Vormittag der erste Fall einer Corona-Erkrankung bestätigt worden. Es handelt sich dabei um einen Mann mittleren Alters aus dem Altkreis Osterode, der am Wochenende aus dem Urlaub zurückgekommen ist. Auf seiner Reise hatte er Kontakt zu einer an Covid-19-erkrankten Person. Daraufhin hatte der Mann sich gestern bei der Universitätsmedizin Göttingen gemeldet, die ihn heute positiv auf das Corona-Virus getestet hat. Inzwischen befindet sich der Mann in häuslicher Quarantäne. Sein gesundheitlicher Zustand sei gut. Das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Göttingen hat mögliche Kontaktpersonen ermittelt, die sich nun gegebenenfalls ebenfalls auf Quarantänemaßnahmen einstellen müssen. Sowohl Stadt als auch Landkreis haben einen entsprechenden Stab gegründet, um die Situation angemessen zu koordinieren. Auch im Landkreis Northeim liegen inzwischen drei bestätigte Corona-Fälle vor. Betroffen sind eine ältere Frau und zwei jüngere Männer, die heute positiv getestet wurden. Die Frau zeigt derzeit leichte Erkältungssymptome und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Sie hat sich vermutlich während ihres Urlaubs in Südtirol angesteckt. Die beiden Männer haben zuletzt unabhängig voneinander einen Skiurlaub im österreichischen Ischgl verbracht, wo sie sich wahrscheinlich infiziert haben. Auch sie befinden sich zurzeit zu Hause. Einer von ihnen zeigt dabei ebenfalls leichte Erkältungsanzeichen, der andere leidet unter grippeartigen Symptomen. Diese sollen sich allerdings schon wieder gebessert haben. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt auch hier die Kontaktpersonen, um diese, wenn nötig, unter häusliche Quarantäne zu stellen. Zudem hat der Landkreis Northeim nun eine Allgemeinverfügung für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten erlassen. Wer sich in den vergangenen zwei Wochen dort aufgehalten hat, darf in den kommenden beiden Wochen keine Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen mehr betreten. Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann hat inzwischen einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben. Dieser sieht die Absage aller Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 1.000 Teilnehmern vor. Aber auch kleinere Veranstaltungen könnten gegebenenfalls abgesagt werden oder Auflagen erhalten, um durchgeführt zu werden, so Reimann.