Landkreis Northeim erlässt weitere Maßnahmen wegen Coronavirus
Der Landkreis Northeim hat nun ebenfalls weitere Maßnahmen mittels Allgemeinverfügung erlassen, die Einschränkungen bei Hotelaufenthalten, Restaurantbesuchen und in Werkstätten für behinderte Menschen vorsieht. So dürfen vorerst keine Übernachtungsgäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Das gilt sowohl für Hotels, Camping- und Wohnmobilstellplätze, als auch für Ferienwohnungen oder -zimmer oder Kultur- und präventiven Reha-Einrichtungen. Davon ausgenommen sind Anschlussheilbehandlungen. Zurzeit beherbergte Personen müssen möglichst bis morgen, spätestens aber bis nächste Woche Mittwoch abreisen. In Restaurants, Gaststätten und Mensen muss das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus soweit wie möglich verringert werden. Dazu muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Zudem müssen die Gäste zueinander Abstand halten und die Öffnungszeiten sind auf sechs bis 18 Uhr beschränkt. Auch in den Werkstätten für behinderte Menschen gibt es Einschränkungen. So gibt es beispielsweise konkrete Auflagen, wann diese von den dort Beschäftigten oder Betreuten betreten werden dürfen. Die Anordnungen gelten vorerst bis zum 18. April, könnten aber auch darüber hinaus verlängert werden.