Geschrieben von Johannes Meinecke
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Die Landesregierung hat am Dienstagabend die Erlaubnis erteilt, die Kirchen im Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen zum stillen Gebet am Karfreitag und an Ostern zu öffnen. Voraussetzung sei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Superintendent Friedrich Selter zeigte sich über die Nachricht erfreut. Somit sei es grundsätzlich für Einzelne möglich, zu Ostern auch in Kirchen zu beten. Die Gemeinden würden ihre Kirchen aber nur dort öffnen, wo hygienische Rahmenbedingungen sichergestellt werden könnten. Er hoffe dabei auf das Verständnis der Besucher. Die Öffnungszeiten der Kirchen im Kirchenkreis Göttingen werden über die Internetseiten der Gemeinden bekannt gegeben.