Geschrieben von Leona Passgang
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Die Leerung von Abfallbehältern im Landkreis Göttingen soll zukünftig bereits ab fünf Uhr morgens beginnen. Die vom Bund angeordneten Kontaktbeschränkungen sollten so auch von Beschäftigten in Entsorgungsunternehmen eingehalten werden können. Daher müsse der Leerungszeitraum zeitlich ausgedehnt werden. Der Landkreis möchte so Personalausfälle durch Covid-19 Infektionen meiden und die Beschäftigten besser schützen. Behälter und Wertstoffe sollten bereits am Vorabend nach draußen gestellt werden. Die Lärmschutzverordnung erlaube einen früheren Beginn der Leerungen, sofern so eine Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden ist. Einschränkungen der Abfallwirtschaften im Landkreis gebe es weiterhin keine.