Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten auch am Vatertag
Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten auch für Freizeitaktivitäten am morgigen Feiertag. Darauf haben der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig und der Duderstädter Bürgermeister Thorsten Feike ausdrücklich hingewiesen. Nach wie vor sei darauf zu achten den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Auch die Bildung von Gruppen sei zu vermeiden. Das gelte insbesondere für die an Christi Himmelfahrt stattfindenden Vatertagsumzüge. In der Öffentlichkeit ist es Angehörigen von einem bzw. zwei Haushalten gestattet, sich zu treffen. Picknicks und Grillen sind außerhalb des eigenen Grundstücks nicht gestattet. Polizeipräsident Lührig mahnt zur Besonnenheit, um die bisher erfolgten Lockerungen nicht zu gefährden. Duderstadts Bürgermeister Feike weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können. Diese reichen von 150 Euro bis 400 Euro.