Überbrückungshilfe für Studierende: Bundesbildungsministerium stellt Studentenwerk Göttingen 1,28 Millionen Euro bereit
Ab heute können Göttinger Studierende über ein Portal Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beim Studentenwerk Göttingen beantragen. Das Bundesbildungsministerium hat dafür 100 Millionen Euro bereit gestellt, die bundesweit an die Studentenwerke verteilt werden. Dem Studentenwerk Göttingen stehen dafür 1,28 Millionen Euro zur Verfügung. Laut Jörg Magull, dem Geschäftsführer des Studentenwerks Göttingen, können bedürftige Göttinger Studierende ihren Antrag ab heute über das neue bundesweite Portal online stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt anschließend im Studentenwerk Göttingen. Mit Auszahlungen sei erst ab dem 25. Juni zu rechnen, da ab diesem Zeitpunkt das Studentenwerk Zugriff auf die Anträge erhalte. Je nach Bedürftigkeit können einmal monatlich zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragstellung.