Nach anonymer Strafanzeige: Göttingens Oberbürgermeister Köhler weist Vorwürfe zurück
Nachdem aktuell Ermittlungen gegen Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler laufen, hat er eine persönliche Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen sich veröffentlicht. In dieser weist er zurück, beamtenrechtlich unzulässige Zulagen gewährt zu haben. Zuvor war aus diesem Grund anonym eine Strafanzeige gegen ihn gestellt worden. Hintergrund ist, dass eine Mitarbeiterin der Stadt 2019 eine Leistungsprämie erhalten hatte, nachdem sie die Voraussetzung dafür mehrfach erfüllt habe. Zu diesem Ergebnis komme auch eine Überprüfung des Ersten Stadtrats Christian Schmetz, wie dieser dem Verwaltungsausschuss gestern mitgeteilt habe, so Köhler. Weitere Vorwürfe der Anzeige lauten, dass auch in der Vergangenheit bereits der ehemalige Fachbereichsleiter Personal und Organisation sowie der Fachdienstleiter Personal- und Organisationsberatung/ Verwaltungsstellen 2013/2014 unzulässige Zulagen erhalten haben sollen. Köhler zufolge habe der Fachbereichsleiter Personal und Organisation weder Zulagen noch eine Leistungsprämie erhalten. Der Fachbereichsleiter Personal- und Organisationsberatung/ Verwaltungsstellen habe jedoch 2015 und nicht 2013/2014 eine solche Prämie bekommen, aber keine Zulage wie behauptet. Weil die Vorwürfe somit nicht stimmen würden, bittet Köhler die Staatsanwaltschaft um kurzfristige Einstellung des Verfahrens gegen ihn sowie eine Mitarbeiterin der Stadt. Wie die Stadt bekannt gab, habe sie alle benötigten Unterlagen an die Ermittlungsbehörden weitergereicht. Sie betonte dabei, dass sie an einer schnellen Aufklärung der Vorwürfe interessiert sei.