Geschrieben von Jennifer Bullert
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Da Göttingens Landrat Bernhard Reuter ein persönliches Fehlverhalten nicht vorgeworfen werden kann, hat der Kreistag eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Hintergrund war ein Beschwerdeschreiben an das Innenministerium, die Medien sowie an die Kreisverwaltung. In diesem ging es um die Neustrukturierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Landkreis. Dem Beschwerdeführer zufolge habe eine seinerzeit beschlossene Vorlage gegen einen 2013 gefassten Vertrag über die Gebietsänderung der Kreisfusion verstoßen. Unter anderem sei zudem mit der Unterzeichnung durch den Landrat die Freiwillige Feuerwehr in ihrem Ehrenamt beeinträchtigt worden. Reuter habe jedoch seine Amtspflichten nicht verletzt und die Vorwürfe konnten nach rechtlicher Prüfung widerlegt werden. Daher hat der Kreistag die Dienstaufsichtsbeschwerde nun als unbegründet zurückgewiesen.