Northeimer Kreistag hat Vorrangflächen für Windenergieanlagen beschlossen
Der Northeimer Kreistag hat rund 1.600 Hektar als Vorrangflächen für Windenergieanlagen beschlossen. Noch ist aber nicht sicher, inwiefern die Flächen tatsächlich für Windenergieanlagen genutzt werden. Das entscheidet sich erst mit einer endgültigen Genehmigung des Regionalen Raumordnungsprogramms. Dieses wiederum soll nicht vor 2023 beschlossen werden. Zahlreiche Kommunen im Landkreis Northeim haben bereits eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis unterschrieben. Dieser entsprechend stehen keine Flächen außerhalb der Vorranggebiete für Windkraftanlagen zur Verfügung. Weitere Kommunen können diese Vereinbarung noch bis zum 20. Dezember unterschreiben. Ohne sie könnten Vorranggebiete für die Windkraft möglicherweise auch näher als 1.000 Meter zu Ortslagen entstehen, sollten die Flächennutzungspläne dies nicht untersagen. Die Ausweisung von geeigneten Standorten für Windenergieanlagen ist für den Landkreis verpflichtend, da das Regionale Raumordnungsprogramm neu aufgestellt werden muss. Die Grünen im Northeimer Kreistag bezeichneten den nun verabschiedeten Entwurf als guten Kompromiss, sehen aber noch Raum für Verbesserungen wie beispielsweise bei Bürgerenergieanlagen.