Geschrieben von Tanita Schebitz
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Wegen der bundesweit steigenden Corona-Fallzahlen haben sich Bund und Länder auf einen erneuten harten Shutdown ab dem 16. Dezember bis voraussichtlich zum 10. Januar geeinigt. Alle Geschäfte mit Ausnahme derer des täglichen Bedarfes sollen schließen, genauso wie auch Schulen und Kitas. Hier soll allerdings eine Notbetreuung aufrecht erhalten bleiben. Ausnahmeregelungen von den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten soll es nur über die Weihnachtstage, vom 24. bis 26. Dezember geben. Erlaubt ist demnach, sich mit zusätzlich maximal vier Personen zu treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, sofern diese zu den engsten Verwandten zählen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet. Lockerungen für Silvester soll es nicht geben. Stattdessen sind die Regeln verschärft worden: Es wurde ein Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr beschlossen, genauso wie ein Feuerwerksverbot auf sonst viel besuchten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde zudem untersagt. Weiterhin wurde ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit für die gesamte Zeit des Shutdowns ausgesprochen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, dass die Niedersächsische Landesverordnung, die die Regelungen umsetzt, in Kürze entsprechend der getroffenen Regelungen geändert werden soll. Auch in Stadt und Landkreis Göttingen sind die nachgewiesenen Corona-Fallzahlen nochmals gestiegen: Wie die Stadt am Sonntag mitteilt, liegt der Inzidenzwert hier mittlerweile bei 76,4.

Übersicht über die Kontaktregelungen zu Weihnachten (Bild: Niedersächsische Staatskanzlei)

Übersicht über die Kontaktregelungen zu Silvester (Bild: Niedersächsische Staatskanzlei)

Kontaktübersicht Dezember bis 10. Januar (Bild: Niedersächsische Staatskanzlei)

Kontaktübersicht generell Dezember bis 10. Januar (Bild: Niedersächische Staatskanzlei)