Geschrieben von Katharina Carle
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Die Polizeidirektion Göttingen hat die Bilanz für ihre Corona-Kontrollen im November veröffentlicht. Insgesamt sind 5.300 Kontrollen durchgeführt und 1259 Verfahren eingeleitet worden. Hauptsächlich sind die Bürger*innen auf die Pflicht zum Tragen beziehungsweise zum korrekten Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, sowie auf die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung hingewiesen worden. Auch sind Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise ausgesprochen worden. Von der Polizei sind sieben Strafverfahren eingeleitet worden, 97 durch Vertreter*innen der Gesundheits- bzw. Ordnungsämter im Rahmen gemeinsamer Kontrollen. Polizeipräsident Uwe Lührig appelliert weiter an die Bürger*innen sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten, um so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und das Infektionsgeschehen einzudämmen. Zudem weise er darauf hin, dass zuletzt den kontrollierenden Beamtinnen und Beamten vereinzelt gefälschte ärztliche Atteste vorgelegt worden sind, die von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbinden sollen. Der Gebrauch von gefälschten Attesten sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könne, so Lührig.