Geschrieben von Tanita Schebitz
Datum:
Ab dem 10. Januar gelten in Niedersachsen und somit auch in Göttingen die von der MinisterpräsidentInnenkonferenz und der Bundeskanzlerin beschlossenen Änderungen in der Corona-Verordnung. Wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sind insbesondere die Kontaktbeschränkungen nochmals verschärft worden. Bis voraussichtlich Ende Januar dürfen sich auf dem eigenen Grundstück, im eigenen Haus oder der Wohnung sowie in der Öffentlichkeit nur noch Angehörige eines Haushaltes mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen. Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dürfen zusätzlich eine Begleitperson mitbringen, wenn diese für deren Teilhabe unabdingbar ist. Beschlossen wurde auch, dass Kommunen ab einem Inzidenzwert von 200 entscheiden können, ob der Bewegungsradius der Bevölkerung auf 15 Kilometer rund um den eigenen Wohnsitz eingeschränkt werden soll. Voraussetzung hierfür soll sein, dass sich das Infektionsgeschehen auf die gesamte Kommune erstreckt und nicht nur an wenigen Hotspots akut ist. Bis Ende Januar bleiben zudem Kitas geschlossen, es soll aber eine Notbetreuung geben. Grund- und Förderschulen sollen von Montag an bis Ende der Woche in den Distanzunterricht gehen, danach bis Ende Januar in den Wechselunterricht starten. Abitur- und Abschlussklassen gehen ab Montag bis Ende Januar in den Wechselunterricht, alle anderen Stufen erhalten Distanzunterricht.

Bild: Land Niedersachsen

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