Geschrieben von Anja Würfel
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Das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen der Niedersächsischen Landesregierung wird 2021 modifiziert fortgeführt. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Das teilte die Niedersächsische Landesregierung mit. Bereits im letzten Jahr habe das Programm vielen Vereinen geholfen, durch die Krise zu kommen, so die Göttinger Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta. Es soll unbürokratisch und zielgerichtet den Sportorganisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in ernsthafte Nöte geraten sind, helfen. Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, können 2021 einen erneuten Antrag stellen. Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge ab sofort wieder online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist noch bis zum 15. November möglich.