Landkreis Northeim will Fitnessstudios wieder für Individualsport öffnen
Fitnessstudios im Landkreis Northeim sollen für Individualsport wieder geöffnet werden dürfen. Der Landkreis bezieht sich dabei auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Hannover und Göttingen. Diese hatten die vollständige Schließung zuletzt als unzulässig gewertet. Voraussetzung für die Öffnung ist, dass maximal zwei Personen oder aber Personen des eigenen Hausstandes auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen trainieren. Zudem ist ein Hygienekonzept notwendig. Gäste dürfen sich untereinander auch nicht begegnen. Da sich die Gerichtsentscheidungen auf sportliche Betätigung beziehen, sollen Schwimmbäder, Fitnessstudios und Studios für Elektromagnetisches Training unter Einhaltung dieser Bedingungen wieder öffnen dürfen. Das gelte jedoch nicht für Saunen oder Solarien. Die individuelle Öffnung von Sporteinrichtungen geschehe aber unter Vorbehalt, weil das Land noch nicht reagiert habe und die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Daher sind Anpassungen vonseiten des Landes möglich und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg könnte die Urteile noch aufheben.