1. April bis 15. Juli: Leinenzwang für Hunde in Göttingen
Für Hunde gilt in Göttingen vom 1. April bis 15. Juli der Leinenzwang. Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit gilt der Leinenzwang jedes Jahr um diese Zeit. Für HundehalterInnen bedeutet das, dass sie ihre Tiere in der freien Landschaft sowie im Stadtwald durchgehend an der Leine führen müssen. Bei Verstößen gegen den Leinenzwang drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro, bei einem Erstverstoß liegt die Geldstrafe laut Angaben der Stadt Göttingen in der Regel bei 100 Euro. Ausnahmen vom Leinenzwang gelten nur für Hunde, die zur Jagdausübung eingesetzt werden, für Rettungs- und Polizeihunde sowie für Hunde von Zoll und Bundesgrenzschutz. Auch ausgebildete Blindenhunde sind vom Leinenzwang ausgenommen. Im Naturschutzgebiet Göttinger Wald und Kerstlingröder Feld sowie in den mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichneten Wildschongebieten gilt der Leinenzwang das ganze Jahr. Ein ausgewiesenes Freilaufgebiet für Hunde befindet sich oberhalb der Calsowstraße hinter den Schillerwiesen.