Geschrieben von Tanita Schebitz
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Antrag der Gemeinde Seeburg abgelehnt, in dem diese den Abriss des Bootshauses am Seeburger See verhindern wollte. Mit einen Neubau in unmittelbarer Nähe des alten Bootshauses im Jahr 2004 war die Auflage verknüpft, das alte Bootshaus abzureißen. Obwohl der Neubau realisiert wurde, wurde das Bootshaus bis heute nicht zurück gebaut. Die Gemeinde Seeburg hat in ihrem Antrag auf die Nutzung des Bootshauses durch Fledermäuse verwiesen, weshalb ein Abriss gegen den Natur- und auch Denkmalschutz verstoße. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege habe allerdings mitgeteilt, dass es sich bei dem Bootshaus nicht um ein Denkmal handele. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Antrag der Gemeinde Seeburg ab – der Verweis auf Natur- und Denkmalschutz sei eine unzulässige Weise, öffentliches Interesse geltend zu machen, da der Schutz dieser Bereiche im Bereich des Landkreises liege und nicht Aufgabe der Realgemeinde sei. Darüber hinaus sei für die Fledermäuse ein Ersatzquartier geschaffen worden.