Geschrieben von Tanita Schebitz
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Im Landkreis Northeim gelten ab morgen weitere Lockerungen der Corona-Regeln.
Der Inzidenzwert im Landkreis liegt bereits über vier Tage hintereinander unter dem Schwellenwert von 35 weshalb Lockerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft treten können. Für die Kontaktbeschränkungen bedeutet dies, dass sich höchstens 10 Personen aus insgesamt 3 Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahre, Pflegepersonen, und vollständig geimpfte bzw. genesene Menschen werden nicht mitgezählt. Der Einzelhandel ist unter Einhaltung von Hygienekonzepten geöffnet, es muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Gastronomiebetriebe sind geöffnet, am Platz muss keine Maske mehr getragen werden, eine Testpflicht besteht nicht mehr, die Kontaktdaten müssen jedoch weiterhin erhoben werden. Zudem sollen private Feiern mit bis zu 100 Personen zulässig sein, hier ist für die Teilnehmenden jedoch ein negativer Corona-Test bzw. der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung zu erbringen.