Verwaltungsgericht: Landkreis Göttingen ist verpflichtet, Dreivierteltagesplätze in der Kita-Betreuung bereitzustellen
Der Landkreis Göttingen muss ausreichend Dreivierteltagesplätze in der Kinderbetreuung vorhalten, auch wenn die vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft sind. Das hat nun das Verwaltungsgericht Göttingen bestimmt. Eine Familie aus der Gemeinde Staufenberg hat zuletzt vorläufigen Rechtsschutz ersucht, nachdem sie seit Dezember vergeblich einen Kindergartenplatz gesucht hatte. Zwar hatte der Landkreis im Gerichtsverfahren Betreuungsplätze in den Gemeinden Niemetal und Rosdorf angeboten, diese waren vom Gericht wegen ihrer Entfernung aber als ungeeignet eingestuft worden. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, habe es als vermutlich bundesweit erstes Gericht den Betreuungsumfang auf werktäglich mindestens sechs Stunden festgelegt. Dies entspricht einem Dreivierteltagesplatz. Ein Halbtagesplatz mit mindestens vier Stunden Betreuung reiche nicht aus, weil Eltern so ihren Beruf und die Kindererziehung nicht entsprechend miteinander vereinbaren könnten. Unabhängig davon, ob noch Plätze vorhanden sind, müsse der Landkreis demnach welche bereitstellen. Dies hat er bereits einen Tag nach dem Beschluss getan und einen Betreuungsplatz für ein Jahr in einer benachbarten Gemeinde von Staufenberg angeboten. Allerdings kritisierte der Landkreis die Gemeinde Staufenberg dafür, ihrer Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen zu sein.