Geschrieben von Tanita Schebitz
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Der Integrationsrat Göttingen weist darauf hin, dass am 12. September parallel zur Kommunalwahl auch der Integrationsrat neu gewählt wird. Dieser ist die kommunale Interessenvertretung der rund 29.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Göttingen. Knapp die Hälfte dieser Personen hat bei der Kommunalwahlen kein Wahlrecht, außer bei der Wahl des Integrationsrates. Für einen Sitz im Integrationsrat kandidieren insgesamt 19 Personen. Der Integrationsrat ruft dazu auf, dass ich möglichst viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an der Wahl beteiligen. Wahlberechtigt für die Intergrationsratswahl sind alle Einwohner*Innen, die am 12. September Nichtdeutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder eingebürgert wurden, seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Göttingen gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.