Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die neue niedersächsische Corona-Verordnung setzt verstärkt auf die sogenannte 2G-Regelung. So sollen Geimpfte und Genesene künftig wieder mehr Freiheiten bekommen, während das Leben für Ungeimpfte aufwändiger werden soll. Das teilte das Land Niedersachsen heute mit. Wird die 2G-Regel beispielsweise in Lokalitäten angewandt, müssen die Gäste keinen Abstand mehr halten und keine Maske mehr tragen. Die Betreiber*innen und Veranstalter*innen können dabei teils auch auf die Kapazitätsbeschränkungen verzichten. Auch das dienstleistende Personal muss dann entweder genesen oder geimpft sein oder aber täglich einen negativen PoC-Antigen-Test vorlegen und eine FFP2- oder KN 95-Maske tragen, sollte es den Mindestabstand nicht einhalten können. Schließungen sollen so möglichst vermieden werden. Erst ab Warnstufe drei müssen die Innenbereiche von Discotheken, Clubs und Shisha-Bars schließen. Unabhängig von der aktuell geltenden Warnstufe darf die Auslastung dort nur maximal 50 Prozent betragen. Zudem hat das Land angeordnet, dass sich alle Schülerinnen und Schüler die ersten fünf Tage nach den Herbstferien täglich testen müssen. Derzeit sind etwa 70 Prozent der Bevölkerung in Niedersachsen einmal und 65 Prozent komplett geimpft. Die neue Corona-Verordnung gilt ab heute bis zum 10. November.