Aufruf von Familienrechtler*innen der Universität Göttingen: Abstammungsrecht soll modernisiert werden
Familienrechtler*innen der Universität Göttingen haben einen Aufruf gestartet, mit dem sie die Bundesregierung dazu auffordern, das Abstammungsrecht zu modernisieren. Sie bemängeln darin das aktuell geltende Recht als stark reformbedürftig, da es nicht auf die Reproduktionsmedizin eingehe und den unterschiedlichen Familienformen sowie Eltern-Kind-Konstellationen nicht entspreche. Das geht aus einer Mitteilung der Universität Göttingen hervor. Den Familienrechtler*innen zufolge sei das aktuelle Abstammungsrecht teils sogar verfassungswidrig. Der Initiator des Aufrufs, Philipp Reuß, Professor für Bürgerliches Recht am Institut für Privat- und Prozessrecht Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Abstammungsrechts. Dieses wirke sich auf Rechtsfragen wie die elterliche Sorge und den Unterhalt, aber auch auf die Staatsangehörigkeit und das Erbrecht aus.