Wegen zu langer Verfahrensdauer im Verfahren zur "Göttinger Gruppe": 6.500 Euro Entschädigung
Wegen unangemessener Dauer eines am Landgericht Göttingen geführten Verfahrens rund um die Kapitalanlagegesellschaft „Göttinger Gruppe“ hat das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) einer Entschädigungsklage teilweise stattgegeben. Das Ausgangsverfahren, welches der Entschädigungsklage zugrunde lag, hatte insgesamt sieben Jahre und elf Monate gedauert. Das OLG Braunschweig hat nun vergangenen Freitag entschieden, dass ein Verfahrensabschnitt dieses Ausgangsverfahrens vom Landgericht Göttingen tatsächlich nicht zügig genug vorangebracht wurde. Hierfür wurde der Kläger mit 6.500 Euro entschädigt. Weitere Verfahrensverzögerungen im Ausgangsverfahren, die der Kläger geltend gemacht hatte, sowie die Forderung einer Entschädigungssumme von insgesamt 11.500 Euro, wies das Gericht jedoch ab. Der Kläger, der das Entschädigungsverfahren angestrengt hatte, wurde im Ausgangsverfahren zur „Göttinger Gruppe“ von Anleger*innen auf Schadensersatz verklagt. Er hatte im Laufe dieses Verfahrens zwei mal eine sogenannte „Verzögerungsrüge“ erhoben, da sich die Verfahrensdauer immer wieder in die Länge gezogen hatte. 2019 wurde die Klage von den Anleger*innen zurückgezogen.