Geschrieben von Jennifer Bullert
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Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Göttinger Sycor GmbH abgewiesen. Damit hat er bestätigt, dass der frühere Sycor-Geschäftsführer Marko Weinrich nach seinem Ausscheiden aus seiner Funktion rechtmäßig beim Göttinger IT-Dienstleister Arineo arbeiten durfte. Das gab Arineo am Freitag bekannt. Der Rechtsstreit lief seit Ende 2018. Demnach sei Weinrich erst nach einer Gerichtsentscheidung 2019 Teil der Geschäftsführung geworden. Durch die Entscheidung des BGH kann die Sycor GmbH nun keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen.