Geschrieben von Emma Seifert
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Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat das Niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde aufgefordert, ein Disziplinarverfahren gegen den früheren Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler der Stadt Göttingen einzuleiten. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) sieht der Verein einen naheliegenden Verdacht, dass der Ex-Oberbürgermeister seine Dienstpflichten schwerwiegend verletzt habe. Anfang November wurde das Auswahlverfahren um die Postenvergabe der Fachbereichsleitung Personal und Organisation von den Lüneburger Richter*innen gerichtlich zurückgewiesen. Laut OVG sei die Verfahrensgestaltung der Stellenausschreibung manipulativ gewesen und die konkrete Gestaltung der Auswahlentscheidung nicht sachlich begründet worden. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass die persönliche Referentin des Oberbürgermeisters auf unzulässige Weise begünstigt wurde. Die Stadt Göttingen teilte dazu mit, dass sie auf die Vorwürfe des Vereins nicht reagieren werde und abwarte, bis sie vom Innenministerium kontaktiert werde. Die Stadt hatte zuvor bereits angekündigt, die Stelle für die Fachbereichsleitung Personal und Organisation öffentlich neu auszuschreiben, um die „bestgeeignete Persönlichkeit“ für den Posten zu finden.