Geschrieben von Jennifer Bullert
Datum:
Aufgrund des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens gelten ab sofort für persönliche Beratungsgespräche in der Agentur für Arbeit Göttingen die 2G-Regelungen. Das teilte die Arbeitsagentur mit. Damit müssen Kundinnen und Kunden ab sofort nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Sind sie das nicht ohne wollen ihren Impfstatus nicht preisgeben, können sie nur online oder telefonisch beraten werden bzw. nur einen Kurztermin an einem Notfallschalter wahrnehmen. Wer sich arbeitslos melden muss, muss dies jedoch weiterhin persönlich tun.