Geschrieben von Katharina Carle
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Ab diesen Samstag gilt nach der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung die 2G-Regel für den Einzelhandel. Ausgenommen davon sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs und Apotheken. Für die Göttinger Innenstadtgeschäfte und Pro-City-Mitglieder, sowie Händler im KaufPark können sich Kund*innen kostenlose Armbändchen geben lassen, um ihren 2G-Status nachzuweisen. Die Bändchen sind an teilnehmenden Ausgabestellen im Handel erhältlich, dort wird der Impf- oder Genesenenstatus überprüft und das Bändchen angelegt. So soll es für die Kund*innen einfacher sein, mehrere Geschäfte zu besuchen ohne den Nachweis aufs Neue vorzeigen zu müssen.