Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Kommunen in Südniedersachsen weisen anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels auf das Böllerverbot hin. So gilt vom 31. Dezember bis zum 1. Januar in zahlreichen Städten und Gemeinden ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. In der Göttinger Innenstadt dürfen demnach keine Silvesterraketen, Knallartikel, Leuchtfeuerwerk oder Ähnliches abgebrannt werden. Davon betroffen ist der Bereich innerhalb der Wallanlagen sowie auf dem Wall, der Albani-Parkplatz, aber auch der Bereich rund um die Kirche am Jonaplatz in Grone. Auch in den Innenstädten sowie bestimmten zentralen Bereichen von Duderstadt, Herzberg, Hann. Münden, Osterode, Bovenden, Bad Grund, Hattorf und Northeim ist das Böllern an Silvester und Neujahr verboten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.