Geschrieben von Roman Kupisch
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Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die sogenannte Winterruhe werden verlängert. Das gab die niedersächsische Landesregierung gestern bekannt. Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen sollen die Einschränkungen nun bis zum 23 Februar andauern. Die jetzt geltenden Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten bleiben damit im Wesentlichen aufrechterhalten. Für Schulen wurden allerdings verschärfte Testpflichten beschlossen. Eine Ausnahme von der täglichen Testpflicht gilt jetzt nur noch für Schüler, die eine vollständige Immunisierung und zusätzlich eine geltende Auffrischungsimpfung nachweisen können. Außerdem gilt ab dem 15 Februar eine verbindliche Testpflicht für Kindergartenkinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Der DEHOGA Gaststättenverband Niedersachsen hat in einer Pressemeldung die Verlängerungen der Einschränkungen kritisiert. Insbesondere die Betreiber von Veranstaltungssälen sähen sich durch die Verordnung in ihrer Existenz bedroht. Gerade Feiern im privaten Bereich könnten unter der geltenden Verordnung kaum noch stattfinden. Das betrifft Geburtstage und Hochzeiten genauso wie Trauerfeiern. DEHOGA Präsident Detlef Schröder bemängelt, dass seitens der Politik in Aussicht gestellte Erleichterungen für Gaststättenbetreiber nicht umgesetzt worden seien