Servicezeiten für Bearbeitung von Anträgen zum SGB XII und Asyl eingeschränkt
Der Fachbereich Soziales des Landkreises Göttingen schränkt bis zum 31.12.2022 seine Servicezeiten ein. Ab sofort sind die Bereiche für das SGB XII (Sozialhilfe, darunter auch Hartz IV, und Grundsicherung) und das Asylbewerberleistungsgesetz freitags weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Davon betroffen sind die Außenstellen in Göttingen, Hann. Münden, Osterode, Duderstadt und Bad Lauterberg. Das teilte der Landkreis mit. An den weiteren Wochentagen sind die Bereiche SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz wie gewohnt zu erreichen. Begründet wird die Maßnahme vom Landkreis mit der massiven Belastung des Personals durch eine besondere Menge an Anträgen, z.B. zur Unterstützung von Menschen aus der Ukraine. Der Landkreis gibt an, dass zusätzliches Personal eingestellt und eingearbeitet werden würde.